Gründerzeitfassade streichen in Hamburg: Untergrund, Farbe und Ablauf
Welche Farbe zu Putz, Stuck und Klinker einer Altbaufassade passt, warum Feuchtigkeit entweichen können muss und wann in Hamburg Denkmalschutzamt oder Bezirksamt mitreden. Dazu unser Ablauf und typische Fehler.
Martin BartonMalermeister ·

Gründerzeitfassade streichen: Was zuerst zählt
Eine Gründerzeit- oder Jugendstilfassade ist mehr als eine Fläche, die neue Farbe braucht. Putz, Stuck, Gesimse und oft Bänder aus Klinker oder Backstein bilden zusammen die Außenhaut des Hauses. Sie ist Regen und Temperaturschwankungen ausgesetzt und muss Feuchtigkeit, die hineingelangt, auch wieder abgeben können.
Deshalb entscheidet nicht der Farbton zuerst, sondern drei Fragen:
- Woraus besteht der Untergrund, und welcher Altanstrich liegt schon darauf?
- Woher kommt Feuchtigkeit in die Wand, und ist die Ursache behoben?
- Steht das Haus unter Denkmalschutz oder in einem Gebiet mit Erhaltungsverordnung?
Erst wenn diese Punkte geklärt sind, lässt sich ein Farbsystem wählen, das zum Bestand passt. In Hamburg kann die dritte Frage bedeuten, dass Farbe und Maßnahme vorher mit dem Denkmalschutzamt oder dem Bezirksamt abzustimmen sind.
Untergrund und Farbsystem: Was zu Putz, Stuck und Klinker passt
Putz und Stuck. Bei historischen Fassaden kommt es zuerst auf die Art des Putzes an. Das Denkmalschutzamt Hamburg weist darauf hin, dass historischer Kalkputz durch Ausbesserungen mit modernem Zementputz geschädigt werden kann. Deshalb wird der alte Putz vor einer Reparatur bestimmt, gegebenenfalls kommt ein zementfreier Sanierputz zum Einsatz. Kunstharzputze gelten als kaum diffusionsoffen, also wenig durchlässig für Wasserdampf, und sind in der Denkmalpflege unerwünscht.
Silikatfarbe. Silikatfarben verbinden sich durch die sogenannte Verkieselung chemisch mit mineralischen Untergründen und bleiben dauerhaft diffusionsoffen. Auf gipshaltigen Untergründen und auf Silikonharzfarbe funktionieren sie nicht. Daneben gibt es Dispersionssilikatfarben. Sie enthalten neben dem mineralischen Bindemittel eine Kunststoffdispersion und lassen sich leichter verarbeiten. Hersteller weisen im technischen Merkblatt aus, für welche mineralischen Untergründe ihr Produkt geeignet ist.
Silikonharzfarbe. Sie macht die Fassade wasser- und schmutzabweisend und ist trotzdem diffusionsoffen. Sie eignet sich auch für Renovierungen auf festhaftenden, matten Dispersionsanstrichen oder älteren Silikatanstrichen. Später sollte sie nur wieder mit Silikonharzfarbe überstrichen werden.
Dispersionsfarbe. Ihr Bindemittel ist ein Kunststoff. In seiner Broschüre zur historischen Bausubstanz nennt das Denkmalschutzamt Hamburg wasserdampfdichte Anstriche, etwa Dispersions- oder Latexfarbe, ausdrücklich als mögliche Ursache für feuchte Außenwände.
Klinker und Backstein. Sichtbarer Backstein wird in Hamburg seit dem späten 19. Jahrhundert besonders geschätzt. Eine Behandlung von Sichtmauerwerk mit Hydrophobierung, also einer transparenten wasserabweisenden Beschichtung, soll laut der Backstein-Praxishilfe des Denkmalschutzamts in der Regel unterbleiben.
Denkmalschutz und Erhaltungsverordnung: Was in Hamburg vorher zu klären ist
Für Baudenkmäler gilt nach Auskunft des Denkmalschutzamts Hamburg: Maßnahmen, die die Substanz oder das Erscheinungsbild des Denkmals verändern würden, brauchen eine denkmalrechtliche Genehmigung. Fassadeninstandsetzungen nennt das Amt dabei ausdrücklich. Bei Fassaden mit Farbanstrich ist es laut Praxishilfe des Amts häufig sinnvoll, die ursprüngliche Farbigkeit mit einer restauratorischen Befunduntersuchung zu ermitteln, weil oft nur sie der Architektur entspricht. Das wird im Einzelfall mit dem Amt abgestimmt.
Auch ohne Denkmalschutz kann eine Abstimmung nötig sein:
- Stadtbildprägende Gebäude: Hier liegt die Zuständigkeit nicht beim Denkmalschutzamt, sondern bei den Bezirken.
- Städtebauliche Erhaltungsverordnung: Nach den gestalterischen Rahmenbedingungen des Bezirks Eimsbüttel ist in diesen Gebieten auch für sonst genehmigungsfreie Vorhaben eine Genehmigung einzuholen. Farbgebung und Material der Fassade sollen zum Architekturstil passen, Stuck und plastische Details erhalten bleiben.
- Soziale Erhaltungsverordnung: Laut Merkblatt des Bezirksamts Eimsbüttel sind reine Instandhaltungsmaßnahmen genehmigungsfrei, etwa das Streichen der Wände. Modernisierungen und energetische Sanierungen unterliegen dagegen dem Genehmigungsvorbehalt.
Wir sind Maler, keine Juristen, und ersetzen diese Prüfung nicht. Welche Regel für Ihr Haus gilt, klären das Denkmalschutzamt oder das zuständige Bezirksamt. Für eine erste Orientierung reicht beim Denkmalschutzamt nach eigener Aussage oft ein kurzer Anruf.
So gehen wir vor: vom Befund bis zum Schlussanstrich
Eine Fassade streichen wir nicht in einem Zug, sondern in Schritten, die aufeinander aufbauen.
- Bestand aufnehmen: Wir prüfen, ob vorhandene Anstriche tragfähig sind, und halten Schäden wie Risse, Abplatzungen, Ausblühungen und feuchte Stellen fest. Das Denkmalschutzamt Hamburg empfiehlt, Fassaden nur auf Grundlage einer qualifizierten Schadensanalyse zu reinigen oder zu reparieren.
- Ursachen klären: Undichte Gesimse und Fensterbänke, defekte Balkonabdichtungen oder verstopfte Regenrinnen lassen Wasser in die Wand. Solche Ursachen müssen vor dem Anstrich behoben sein. Feuchte Untergründe können laut Herstellerangaben zu Blasen und Rissen in der neuen Beschichtung führen.
- Untergrund vorbereiten: Nicht tragfähige Beschichtungen werden entfernt. Der Untergrund muss laut Herstellerangaben fest, trocken, sauber und frei von Ausblühungen sein. Gereinigt wird mit schonenden Verfahren, besonders bei Backstein und Naturstein.
- Putz und Stuck ausbessern: Fehlstellen bessern wir material- und handwerksgerecht aus, mit einem Putz, der zum Bestand passt.
- Musterfläche anlegen: Für die endgültige Farbtonentscheidung legen wir eine Musterfläche direkt an der Fassade an. Auch Denkmalbehörden sehen Musterflächen oder Probeanstriche in ihren Merkblättern vor.
- Grundieren und beschichten: Je nach Untergrund ist eine Grundierung nötig, danach folgen Zwischen- und Schlussanstrich. Hersteller nennen im Merkblatt Grenzen für Luft- und Untergrundtemperatur, bei Silikatfarben zum Beispiel +5 °C als Untergrenze und eine Untergrundtemperatur über dem Taupunkt. Bei ungünstigem Wetter brauchen frische Flächen Regenschutz.
- Details absetzen: Zum Schluss fassen wir Faschen, Gesimse und Stuck in ihrem eigenen Farbton.
Auf dem Titelbild sieht man ein Gründerzeithaus, dessen Fassade wir in kräftigem Olivgrün gestrichen haben. Die Faschen um die Fenster und die Stuckelemente sind weiß abgesetzt, die Klinkerbänder zwischen den Geschossen haben wir sauber freigehalten. So bleibt die historische Gliederung der Fassade sichtbar.
Typische Fehler an Altbaufassaden
Die folgenden Fehler lassen sich mit sorgfältiger Vorbereitung vermeiden.
- Dichte Farbe auf mineralischem Putz: Ein wasserdampfdichter Anstrich kann Feuchtigkeit in der Wand halten. Folgen können Blasen und abplatzende Anstriche sein.
- Silikatfarbe auf ungeeignetem Altanstrich: Auf Silikonharzfarbe hält Silikatfarbe nicht. Bei unbekannten Altanstrichen empfehlen Fachquellen eher, sie zu entfernen, als mit Grundierungen zu experimentieren.
- Zementputz auf Kalkputz: Ausbesserungen mit zu hartem Material können den historischen Putz schädigen.
- Streichen ohne Ursachenforschung: Wer über feuchte Stellen streicht, ohne Gesimse, Fensterbänke oder Regenrinnen zu prüfen, sieht den Schaden bald wieder.
- Aggressive Reinigung: Algen auf Außenwänden stuft das Denkmalschutzamt Hamburg als technisch unschädlich ein und rät von scharfen, umweltschädigenden Reinigungsmitteln ab.
- Klinker hydrophobieren: Eine wasserabweisende Imprägnierung des Sichtmauerwerks kann die Feuchtevorgänge in der Wand ungünstig verändern.
- Streichen bei falschem Wetter: Kälte, Tau, Regen oder pralle Sonne mit scharfen Schattenkanten auf der noch feuchten Fläche können zu Fehlern und Farbtonunterschieden führen.
Selbst machen oder Profi? Und häufige Fragen
Kleine Ausbesserungen im Erdgeschoss lassen sich manchmal selbst erledigen. Eine ganze Gründerzeitfassade stößt in Eigenleistung schnell an Grenzen: Arbeiten in der Höhe brauchen ein Gerüst, Untergrund und Altanstriche müssen sicher beurteilt werden, und bei einem Denkmal kommt die Abstimmung mit dem Amt hinzu. Das Denkmalschutzamt Hamburg schreibt selbst, dass Laien die Vorbereitung nur eingeschränkt leisten können und in den meisten Fällen Fachleute hinzuzuziehen sind.
Der Aufwand für einen Fachbetrieb hängt vor allem von diesen Punkten ab:
- Gerüst und Gebäudehöhe: Sie bestimmen, wie lange und wie aufwendig eingerüstet wird.
- Zustand von Putz und Stuck: Risse, Abplatzungen und Fehlstellen müssen vor dem Anstrich repariert werden.
- Altanstriche: Müssen nicht tragfähige oder ungeeignete Schichten entfernt werden, steigt der Aufwand deutlich.
- Gliederung der Fassade: Viele Faschen, Gesimse, Stuckfelder und abgesetzte Farbtöne bedeuten mehr Handarbeit.
- Balkone, Gitter und Anschlüsse: Sie werden geschützt oder gleich mit bearbeitet.
- Befund und Abstimmung: Eine restauratorische Untersuchung oder Musterflächen für das Amt brauchen Zeit.
Welche Farbe eignet sich für eine Gründerzeitfassade?
Das hängt vom Untergrund und vom vorhandenen Altanstrich ab. Auf mineralischem Putz eignen sich diffusionsoffene Systeme, etwa Silikat- oder Dispersionssilikatfarben, die Hersteller für mineralische Untergründe ausweisen. Liegt bereits eine Silikonharz- oder Dispersionsfarbe auf der Fassade, muss das neue System dazu passen, oder der Altanstrich wird entfernt.
Braucht ein Fassadenanstrich in Hamburg eine Genehmigung?
Bei einem Denkmal nennt das Denkmalschutzamt Fassadeninstandsetzungen ausdrücklich unter den Maßnahmen, die eine denkmalrechtliche Genehmigung brauchen. In Gebieten mit Erhaltungsverordnung kann ebenfalls eine Genehmigung nötig sein. Verbindlich klären das das Denkmalschutzamt oder das zuständige Bezirksamt.
Sollte man Klinker an der Fassade imprägnieren?
Das Denkmalschutzamt Hamburg rät in seiner Praxishilfe zu Backsteinbauten davon ab, Sichtmauerwerk mit wasserabweisenden Mitteln zu behandeln. Am Denkmal ist eine solche Hydrophobierung im Zusammenhang mit einer Neuverfugung nicht zulässig.

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